
Nicht in Räumen oder Fahrzeugen benutzen.
Nicht auf Menschen und Tiere werfen.
Darf nicht in die Hände von Minderjährigen gelangen.
Nicht trinken.
Erhöhte Gefahr von Übelkeit und Erbrechen.
Der Einsatz von Stinkbomben zum Zwecke der Schädigung anderer, kann strafrechtliche Folgen haben!

