Stinkbomben extremer Gestank

favicon-4 Nicht in Räumen oder Fahrzeugen benutzen.
favicon-4 Nicht auf Menschen und Tiere werfen.
favicon-4 Darf nicht in die Hände von Minderjährigen gelangen.
favicon-4 Nicht trinken.
favicon-4 Erhöhte Gefahr von Übelkeit und Erbrechen.
favicon-4 Der Einsatz von Stinkbomben zum Zwecke der Schädigung anderer, kann strafrechtliche Folgen haben!